Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisherigen Pflegefachberufe „Altenpfleger/in“, „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ in einem Beruf „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ zusammengeführt. Die neue generalistische, d.h. allgemeine Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen dir im Berufsleben alle Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses in der EU kannst du nach deiner Ausbildung in jedem Mitgliedsstaat der EU als Pflegefachkraft arbeiten.